Hilfsmittelnummer

Hilfsmittelnummer Hilfsmittelverzeichnis

 

Das Hilfsmittelverzeichnis, ein Katalog der gesetzlichen Krankenkassen, in dem alle Hilfsmittel nach Kategorien und Produktgruppen eingeteilt sind. Hat ein Produkt eine Hilfsmittelnummer bekommen, so hat es damit gegenüber der Krankenkasse den Nachweis der Einsatztauglichkeit erbracht. Grundsätzlich werden nur Hilfsmittel gelistet, die einen behinderungsbedingten Funktionsausgleich oder die Arbeitsfähigkeit erhalten bzw. wiederherstellen.

Die Versorgung mit einem Hilfsmittel bedarf der ärztlichen Verordnung. Das Rezept wird als "Hilfsmittelrezept" gekennzeichnet. Vor dem Arztbesuch ist es trotzdem ratsam sich über die Möglichkeiten der Hilfsmittel selbst zu informieren, da sich ein Arzt möglicherweise nicht  mit all diesen Produkten auskennt.

Die angespannten Situation im Gesundheitswesen, macht die Übernahme dieser Kosten längst nicht mehr so einfach oder gar sicher. Manche Produkte werden demnach auch gern als Gegenstände des täglichen Lebens bezeichnet, und damit ausdrücklich von der Versorgung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. Allerdings gibt es auch Produkte, die anteilig Gebrauchsgegenstand, dem Wesen nach jedoch mehr den Hilfsmitteln zuzuordnen sind. In solchen Fällen werden die Kosten von der Krankenkasse anteilig übernommen. Der Versicherte bezahlt dann eine Kostenbeteiligung.

Der schnellste Weg zum Hilfsmittel

  • Informationen und Beratung einholen
  • der Fach- bzw. Onlinefach-Händler erstellt einen Kostenvoranschlag für das benötigte Hilfsmittel
  • den Arzt aufsuchen
  • der Arzt stellt eine Diagnose und stellt fest ob das Hilfsmittel notwendig ist (Hilfsmittel gehören nicht zum Arztbudget)
  • der Arzt verordnet das benötigte Hilfsmittel
  • die Verordnung des Arztes wird zusammen mit dem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenversicherung eingereicht
  • die Krankenkasse befürwortet den Antrag, gibt Einschränkungen oder lehnt ihn ab, der Betroffene hat Widerspruchsrecht*
  • das Hilfsmittel kann bestellt werden

    * Hilfsmittel werden ggf. auch von der Pflegekasse, der Unfall- und Rentenversicherung und vom Sozialamt übernommen.